Gewährleistung und Garantie
Sie haben bemerkt, dass Ihr Gerät nicht wie erwartet funktioniert? Dann prüfen Sie zunächst, ob Sie das Problem möglicherweise durch eine andere Nutzung oder Einstellung lösen können. Werfen Sie einen Blick in das Produkthandbuch oder schauen Sie auf der Seite „Produktsupport“ nach; Geben Sie die Artikelnummer oder den Produktnamen in die Suchleiste ein. Daraufhin werden Ihnen die häufig gestellten Fragen und die Bedienungsanleitung für das jeweilige Gerät angezeigt.
Der obige Tipp hat nicht geholfen?
Kontaktieren Sie den Kundendienst des PRIMO-Webshops
Sie haben Ihren Artikel bei uns online gekauft? Wenn die Bedingungen für den Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch erfüllt sind und die Gewährleistungsfrist bzw. der Garantiezeitraum noch nicht abgelaufen ist, führen wir die Reparatur kostenlos durch. Sollte es nicht möglich sein, das Produkt zu reparieren, erhalten Sie von uns kostenlos ein neues Produkt.
Das Gerät wird außerhalb der Gewährleistungsfrist bzw. des Garantiezeitraums defekt oder Sie haben den Kaufbeleg nicht mehr?
Die Gewährleistungsfrist bzw. der Garantiezeitraum ist abgelaufen oder Sie haben den Kaufbeleg nicht mehr und Sie möchten Ihr Gerät trotzdem reparieren lassen? In vielen Fällen können wir Ihnen trotzdem helfen. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Unser Kundendienst wird daraufhin prüfen, ob wir Ersatzteile für Ihr Gerät haben. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie benachrichtigen und Sie können uns Ihr Gerät – auf eigene Kosten – schicken (oder vorbeibringen). Wir unterbreiten Ihnen dann einen Kostenvoranschlag (Bearbeitungskosten: 15 €), anhand dessen Sie entscheiden können, ob Sie das Gerät reparieren lassen möchten oder nicht.
Für alle PRIMO-Geräte gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Als Gewährleistungs- bzw. Garantienachweis dient der Originalkaufbeleg, auf dem das Kaufdatum und die Modellnummer angegeben sind.
Diese gesetzliche Gewährleistung bedeutet, dass wir das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf kostenlos reparieren, austauschen oder erstatten, sofern innerhalb dieses Zeitraums ein technischer Defekt auftritt, der nicht auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Nutzer zurückzuführen ist.
Der Nutzer unterrichtet PRIMO hiervon innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels.
Nach diesen ersten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produkts vorlag.
- enn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung schriftlich und unter Vorlage der Originalrechnung darüber informieren.
- Die Gewährleistung bzw. Garantie gilt nicht für:
- Abnutzung und Verschleiß, die als normal angesehen werden können;
- Mängel, die auf unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind;
- Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder mangelnde Instandhaltung verursacht wurden;
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und/oder des Handbuchs.
- Ausgeschlossen sind daher unter anderem:
- jegliche direkte oder indirekte Beschädigung des Geräts nach der Lieferung, die durch den Käufer selbst verursacht wurde (z. B. durch Oxidation, Stöße, Stürze usw.);
- der Austausch von Zubehör oder Anbauteilen, die regelmäßig ersetzt werden müssen;
- Mängel aufgrund von Feuer, Wasserschäden, Blitzschlag, Unfällen und Naturkatastrophen;
- Schäden, die durch gewerbliche, berufliche oder kollektive Nutzung des Geräts verursacht werden.
Der Kaufbeleg ist der einzige Beweis, um den Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. des Garantiezeitraums zu bestimmen. Ohne Kaufbeleg ist die Bestimmung der Gewährleistungsfrist bzw. des Garantiezeitraums nicht möglich.
Sie haben Ihr Gerät direkt im PRIMO-Webshop gekauft?
Fordern Sie Ihren Kaufbeleg über das Kontaktformular an. Wählen Sie die Option „Meine Rechnung“ und führen Sie die erforderlichen Schritte aus. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine Kopie Ihres Kaufbelegs.